Der Spielbetrieb für die Bundesligen im Tischfußball wird durch folgende Spielordnung geregelt.
Im Turnierbereich – im Bereich der Spieltische – ist der Verzehr von Speisen jeglicher Art sowie offener Getränke nicht gestattet. Getränke dürfen in verschließbaren Kunststoffbehältern mitgeführt werden. Verstöße werden gemäß §11 der GO geahndet.
Im Bereich der Spieltische besteht während der Wettkampfzeiten für Aktive in Sportkleidung absolutes Alkoholverbot. Verstöße werden gemäß §11 der GO geahndet. Zusätzlich erfolgt eine Disqualifikation für den Rest des Tages.
Alle Bundesligisten erklären sich mit der Teilnahme an den Veranstaltungen mit möglichen Dopingtests einverstanden.
Alle Bundesligisten erklären sich mit der Aufnahme und Veröffentlichung von Bild und Tonaufnahmen einverstanden.
Vokabular
• Ein Bundesliga-Spieltag besteht aus paarweisen Begegnungen der Bundesliga
Mannschaften.
• Eine Begegnung wird zwischen zwei Mannschaften ausgetragen, wobei die
erstgenannte als Heim- und die zweitgenannte als Gastmannschaft fungiert. Für das
Ergebnis einer Begegnung werden Mannschaftspunkte vergeben.
• Eine Begegnung besteht aus mehreren Segmenten (z.B. Doppel 1, Einzel 1).
Das Spieljahr beginnt am 1. Januar eines jeden Jahres und endet am 31. Dezember desselben Jahres bzw. mit Ablauf des letzten Spieltages.
• Bonzini (B90) 2025 nur für Mannschaften des STFV wählbar • Leonhart (Pro Tournament mit Wechsellager) • Ullrich Tournament
• Stehen einer Mannschaft am Spieltag nicht selbstverschuldet weniger als 6 Spieler zur
Verfügung, ist dies ein Nichtantreten. Über die Umstände, die dazu geführt haben, ist
ein Nachweis bei der Turnierleitung zu erbringen.
• Stehen einer Mannschaft am Spieltag selbstverschuldet weniger als 6 Spieler zur
Verfügung, ist dies ein selbstverschuldetes Nichtantreten.
• Ist eine Mannschaft am Spielort anwesend und tritt nicht an, so ist dies mit einem
Nichtantreten gleichzusetzen. In all diesen Fällen wird die betreffende Mannschaft
gemäß §11 der Gebührenordnung (GO) mit einer Ordnungsstrafe für Nichtantreten
belegt.
• Im Falle eines Nichtantretens wird die betreffende Mannschaft komplett aus dem
Turnierplan gestrichen und alle bisherigen Ergebnisse storniert. Ebenso wird die
Mannschaft gemäß §11 der Gebührenordnung (GO) mit einer Ordnungsstrafe für
Nichtantreten belegt.
• Im Falle eines selbstverschuldeten Nichtantretens wird zusätzlich die Lizenz nach
Lizenzordnung 3.5.3 entzogen.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Spielers an der Herren-Bundesliga (Damen Bundesliga) ist, dass sie männlich (weiblich) und als aktives Mitglied eines Vereins, von einem Landesverband, beim DTFB gemeldet ist. Alle Spieler müssen im Besitz der A Spielerlaubnis sein. Junior/innen aus den Jahrgängen 2009, 2008 und 2007 dürfen an der Bundesliga der Herren oder Damen teilnehmen, wenn sie im Jahr 2024 an der Bundesliga der Junior/innen teilgenommen haben. Für den Jahrgang 2006 gilt keine Einschränkung von Seiten der DTFJ für die Teilnahme an der Herren-/Damen-Bundesliga.
Der Verein der Bundesliga-Mannschaft und der, zu dem der Spieler vom Landesverband gemeldet wurde, müssen nicht übereinstimmen. Während der laufenden Bundesliga-Saison kann ein Spieler nur für eine Damen- oder Herren-Bundesliga-Mannschaft (Senioren/Junioren sind hier ausgenommen, diese können sowohl in einer Senioren- Juniorenmannschaft als auch in einer Herren- oder Damen-Mannschaft gemeldet werden) gemeldet werden, d.h. ein Wechsel während der laufenden Bundesliga-Saison ist nicht gestattet.
Die Mannschaftsmeldung / Lizenzantrag muss bis zum 31. Dezember 2024 schriftlich an
bundesliga@dtfb.de gesendet werden. Die Abmeldung einer Bundesligamannschaft nach
diesem Termin wird als Nichtantreten behandelt und mit der entsprechenden
Ordnungsstrafe belegt.
Spielermeldungen müssen spätestens zum 31.01.2025 per Mannschaftsmeldebogen schriftlich an bundesliga@dtfb.de gemeldet werden. Nachmeldungen von Spielern sind möglich und zählen ab diesem Tag. Es gibt im Zeitraum von 4 Wochen vor jedem Spieltag eine Nach- und Ummeldesperre. Ist eine Nachmeldung innerhalb der Sperrfrist notwendig, damit die Mindestzahl von 6 Spielern erreicht wird, kann das betroffene Team auch nur mit 6 Spielern antreten. Bei der Entscheidung über diesen Antrag wird insbesondere der Grund für die verspätete Nachmeldung berücksichtigt werden. Für jeden nachgemeldeten Spieler wird der meldende Verein mit einer in der Gebührenordnung GO § 11 (11) geregelten Bearbeitungsgebühr belegt, die binnen 14 Tage entrichtet werden muss. Es gilt im Falle einer Meldung das Datum des Poststempels bzw. das Eingangsdatum der E-Mail.
Verspätet eingehende Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt. Der betreffende Spieler ist dann folglich nicht zu dem in Frage kommenden Bundesliga-Spieltag spielberechtigt. Stehen nicht spielberechtigte Spieler am Spieltag auf der Mannschaftsmeldung (z.B. Eintragungen zusätzlicher Spieler ohne vorherige Meldung), hat dies den Verlust der Begegnung zur Folge und eine zusätzliche Ordnungsstrafe nach §11 der GO.
Der Spielerpass wird im Online-Verfahren gehandhabt. Die Spieler müssen Ihre Daten (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsjahr, Nationalität und Spielernummer) mit dem Lichtbild dem DTFB zur Verfügung stellen und mit der Veröffentlichung durch den DTFB in der Online-Datenbank auf der DTFB-Webseite einverstanden sein. Es sind nur Spieler spielberechtigt, die alle Daten und das Lichtbild zu dem jeweiligen Termin fristgerecht eingereicht haben.
Für eine Spielerlizenz sind folgende Vorrausetzungen zu erfüllen
Alle Daten müssen zu dem jeweiligen Termin fristgerecht über den Landesverband eingereicht sein.
• Ein Lichtbild muss zu dem jeweiligen Termin fristgerecht an bundesliga@dtfb.de eingereicht sein. • Der Spieler muss mit der Veröffentlichung durch den DTFB in der Online-Datenbank auf der DTFB-Webseite einverstanden sein. • Die Spielerpassnummer muss in der DTFB-EDV erfasst sein. • Alle Gebühren müssen auf dem Konto des DTFB eingegangen sein. • Der Spieler muss auf dem Mannschaftsmeldebogen für den betreffenden Verein enthalten sein.
Die Mannschaften sind verpflichtet, vor dem festgesetzten Termin des Spielbeginns die Mannschaftsaufstellungen auszutauschen, wobei die erstgenannte Mannschaft der Begegnung den ersten Kontakt aufnimmt und im Laufe der Begegnung für die richtige Eintragung der Ergebnisse im Spielbericht verantwortlich ist. Auf dem Spielbericht sind Vor- und Nachname einzutragen.
Die zweitgenannte Mannschaft ist dazu verpflichtet, vor dem Spielbeginn die Mannschaftsaufstellungen online einzugeben und im Laufe der Begegnung die Liveergebnisse zu aktualisieren.
Der Spielbericht ist von der erstgenannten Mannschaft ausgefüllt und von beiden Mannschaftsführern zu unterzeichnen. Der Spielbericht ist von der erstgenannten Mannschaft bis zum Ende des Bundesligawochenendes aufzubewahren und bei Unstimmigkeiten vorzulegen.
Beide Spielführer müssen spätestens 15 Minuten nach Spielende einer Begegnung das Ergebnis online bestätigt haben, ansonsten nimmt die Turnierleitung diese Bestätigung vor. Sollten innerhalb von 15 Minuten nach Spielende keine Spielergebnisse online eingetragen und bestätigt worden sein, wird die Begegnung als nicht stattgefunden gestrichen.
Eine Änderung der eingegebenen Daten ist nur am gleichen Spieltag und vor einer nächsten Rundenauslosung mit Abstimmung der Turnierleitung möglich. Nach dem Turnierablauf sind aufgrund der Online-Eingaben keine Änderungen mehr möglich. Die beiden ausgetauschten Mannschaftsaufstellungen gelten als Dokument. Jede nachträgliche Änderung ist nicht mehr zulässig und wird als Fälschung (Manipulation) angesehen. Dies wird mit einer Ordnungsstrafe und mit einer Spielsperre gemäß § 11, Abs. 5 der GO geahndet.
In der Vorrunde wird an beiden Tischen parallel gespielt, d.h. es spielen D1 & D2, E1 & E2 sowie D3 & D4 gleichzeitig. D5 wird im Anschluss gespielt
Spielen beide Mannschaften das gleiche Tischmodell, so erfolgt kein Tischwechsel innerhalb einer Begegnung. In diesem Falle werden also beide Sätze auf einem Tisch ausgetragen.
Sollte es in den Playoffs aus organisatorischen Gründen von Nöten sein, wird auch hier parallel gespielt.
In den ersten vier Spielen (D1, D2, E1, E2) müssen sechs unterschiedliche Spieler eingesetzt werden.
In den weiteren drei Spielen (D3, D4, D5) müssen ebenfalls sechs unterschiedliche Spieler eingesetzt werden, wovon mindestens zwei Spieler bereits in den ersten vier Spielen eingesetzt wurden.
Ein Spieler darf in maximal 2 Spielen eingesetzt werden und nicht mehr als ein Einzel spielen. Es ist maximal möglich, zehn unterschiedliche Spieler während der vollständigen Begegnung einzusetzen.
Die Mannschaftsaufstellungen sind vor Beginn der Begegnung vollständig inkl. der Auswechselspieler einzutragen.
Während einer Begegnung sind zwei Auswechslungen möglich. Es können nur Spieler ausgewechselt werden, die bereits ein komplettes Spiel absolviert haben. Die Auswechslung hat vor Beginn eines Spiels zu erfolgen und muss dem gegnerischen Spielführer mitgeteilt werden. Es können nur Spieler eingewechselt werden, die zuvor noch kein Spiel absolviert haben. Ausgewechselte Spieler können somit nicht mehr eingewechselt werden. Ebenso wenig können eingewechselte Spieler nochmals ausgewechselt werden. Die Möglichkeit des Auswechselns ist abhängig vom Hygienekonzept und kann bei Bedarf kurzfristig angepasst werden.
Beide Spielführer sind in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Aufstellungen korrekt sind und zu jeder Zeit die richtigen Spieler am richtigen Tisch stehen. Das gegnerische Team ist umgehend über Missstände zu informieren. Wird ein Verstoß gegen die Aufstellungsregeln beim Austauschen der Aufstellungen entdeckt, ist die Turnierleitung zu informieren und beide Mannschaften stellen neu auf. Stehen die falschen Spieler an einem Tisch und fällt dies auf, bevor das Segment eines Spiels beendet ist, werden die Spieler ausgetauscht und das Segment beginnt erneut mit den richtigen Spielern. Sollte daher ein Spieler/Doppel fälschlicherweise in einem Segment spielen, in dem er regulär nicht zum Einsatz käme, so nimmt der Spieler oder das Doppel an dessen Stelle er gespielt hat, seine Position in späteren Segmenten ein. In allen beschriebenen Fällen ist die Turnierleitung umgehend zu informieren und eine Ordnungsstrafe in Höhe von 20€ für den Verursacher fällt an.
Die Mannschaftsführer sind für den reibungslosen Ablauf der jeweiligen Pflichtspiele verantwortlich. Bei Zwischenfällen, die die Einschaltung des Schiedsgerichts zur Folge haben, wird das Verhalten des Mannschaftsführers gesondert behandelt bzw. geahndet.
Beleidigungen, Drohungen, Tätlichkeiten und Spielmanipulationen von Spielern oder dem Mannschaftsführer einer Mannschaft werden mit Ordnungsstrafen und Sperren belegt. Es liegt im Ermessen der Turnierleitung, über die Strafe zu entscheiden. Eine Ordnungsstrafe sollte den Betrag von 150 Euro nicht übersteigen.
Der Spielmodus wird vom DTFB für die Saison 2025 festgelegt. Änderungen und Anpassungen Aufgrund der zurzeit aktiven Corona Pandemie sind jederzeit möglich und werden den Mannschaften Zeitnah mitgeteilt.
Gespielt werden Einzel- und Doppelspiele mit jeweils 2 Sätzen bis 5 Tore, je Satz mit mindestens 2 Toren Differenz bis maximal 8 Tore. Für jeden gewonnenen Satz wird ein Spielpunkt vergeben.
Es zählt:
Gewonnenes Spiel = 2 : 0 Satzpunkte
Unentschiedenes Spiel = 1 : 1 Spielpunkte
Gewonnene Begegnung = 2 : 0 Mannschaftspunkte
Unentschiedene Begegnung (7:7 Spielpunkte) = 1 : 1 Mannschaftspunkte
Die Spiele der Begegnung werden wie folgt ausgetragen: D(oppel) – D – E(inzel) – E – D – D - D
Zu abgegebenen Spielberichten, bei denen ein oder mehrere Ergebnisse fehlen, wird die Turnierleitung folgende Wertung vornehmen: 2:0 Spielpunkte für den Sieger der Begegnung.
Nicht angetretene oder nicht zu Ende gespielte Spiele werden mit 2:0 Spielpunkten gewertet
Der offizielle Zeitpunkt des Spielbeginns wird in der Begegnungsübersicht auf der DTFL Webseite festgelegt. Jede Mannschaft hat unaufgefordert den vorgeschriebenen Zeitplan laut DTFL-Webseite einzuhalten. Folgende Strafen für Nichtantreten zum festgesetzten Termin des Spielbeginns einer Begegnung oder eines Spiels werden verhängt: -pro vollendete 15 Minuten nach offiziellem Spielbeginn einer Begegnung wird jeweils ein Spiel als verloren für die zu spät kommende Mannschaft gewertet. -pro vollendete 5 Minuten nach Beendigung eines Spiels wird das folgende Spiel als verloren für die zu spät kommende Mannschaft gewertet.
Die Strafe wird unabhängig vom Grund des Nichtantretens vollzogen.
Der Spielbeginn kann vor Ort von der Turnierleitung geändert werden. Eine zeitliche Vorverlegung darf nur stattfinden, wenn die Mannschaften anwesend sind. Eine Veränderung des Spielbeginns muss auf der DTFL-Webseite erfasst und den Mannschaften mitgeteilt werden. Eine Mitteilung in diesem Sinne liegt auch dann vor, wenn über Lautsprecher die Veränderung des Spielbeginns mindestens zweimal verkündet worden ist.
Die Erstellung der Tabelle erfolgt nach Vorlage der Spielberichte durch die Turnierleitung.
Proteste resultieren aus den Pflichtspielen der Bundesligen.
Proteste sind auf dem Spielberichtsbogen oder in sonstiger Form schriftlich zu vermerken. Der Protest muss die Uhrzeit der Eintragung, den genauen Spielstand und das besondere Vorkommnis in Kurzform beinhalten, sofern der Protest nicht an Ort und Stelle geklärt wird.
Der Protest sollte nach Möglichkeit am gleichen Bundesligaspieltag durch die Turnierleitung sofort geklärt werden.
Der Protest bzw. Einspruch eines Vereins wird nur wirksam, wenn die Gebühr in voller Höhe lt. Gebührenordnung eingereicht wurde.
Außerdem müssen die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sein.
Wird dem Protest bzw. Einspruch eines Vereins stattgegeben und eine Bestätigung in der entsprechenden Turnierleitungssitzung erzielt, so wird die Protest- bzw. Einspruchsgebühr erstattet.
Alle weiteren Einzelheiten sind im § 21 Schiedsgericht der Satzung geregelt.
1. und 2. Seniorenbundesliga
Gültig für alle Bundesligen