
Ehrenordnung des DTFB e.V.
Gültiger Stand: 18.10.2020
Inhaltsverzeichnis
- Ehrungen
- Anträge
- Inkrafttreten
§1 Ehrungen
Der DTFB kann in Anerkennung besonderer Verdienste um den Tischfußballsport folgende Ehrungen verleihen:
- Ehrennadel:
- Bronze
- Silber
- Gold
- Gold mit 1 Stern
- Gold mit 2 Sternen
- Gold mit 3 Sternen
- Ehrenbrief:
- Frauen und Männer werden für ihre langjährige Mitgliedschaft im Vorstand oder Verband des DTFB ausgezeichnet.
-
Ehrenmitgliedschaft
- Amt des Ehrenvorsitzenden
Voraussetzungen für die Verleihung der Ehrennadel:
- Bronze: 20 Jahre ununterbrochene Tätigkeit
- Silber: 25 Jahre ununterbrochene Tätigkeit
- Gold: 30 Jahre ununterbrochene Tätigkeit
- Gold mit 1 Stern: 40 Jahre ununterbrochene Tätigkeit
- Gold mit 2 Sternen: 50 Jahre ununterbrochene Tätigkeit
- Gold mit 3 Sternen: 60 Jahre ununterbrochene Tätigkeit
Der Ehrenbrief kann in Würdigung besonderer Verdienste um die Förderung des Tischfußballsports verliehen werden.
§2 Anträge
- Fristen:
- Anträge von Verbänden sind schriftlich bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres bei der DTFB-Geschäftsstelle einzureichen.
- Erforderliche Angaben:
- Name und Vorname der vorgeschlagenen Person
- Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten im Verband oder im DTFB-Präsidium (mit Zeiträumen)
- Entscheidung:
- Das geschäftsführende Präsidium entscheidet nach Prüfung des Antrags über die Verleihung.
- Auf Antrag des DTFB-Präsidiums können Personen mit besonderen Verdiensten durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
§3 Inkrafttreten
- Diese Ehrenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Geschäftsordnung außer Kraft.
- Änderungen und Ergänzungen sind den Verbänden des DTFB unverzüglich mitzuteilen und treten zu diesem Zeitpunkt in Kraft.