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Ehrenordnung des DTFB e.V.

Gültiger Stand: 18.10.2020


Inhaltsverzeichnis

  1. Ehrungen
  2. Anträge
  3. Inkrafttreten

§1 Ehrungen

Der DTFB kann in Anerkennung besonderer Verdienste um den Tischfußballsport folgende Ehrungen verleihen:

  1. Ehrennadel:
    • Bronze
    • Silber
    • Gold
    • Gold mit 1 Stern
    • Gold mit 2 Sternen
    • Gold mit 3 Sternen
  2. Ehrenbrief:
    • Frauen und Männer werden für ihre langjährige Mitgliedschaft im Vorstand oder Verband des DTFB ausgezeichnet.
  3. Ehrenmitgliedschaft

  4. Amt des Ehrenvorsitzenden

Voraussetzungen für die Verleihung der Ehrennadel:

Der Ehrenbrief kann in Würdigung besonderer Verdienste um die Förderung des Tischfußballsports verliehen werden.


§2 Anträge

  1. Fristen:
    • Anträge von Verbänden sind schriftlich bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres bei der DTFB-Geschäftsstelle einzureichen.
  2. Erforderliche Angaben:
    • Name und Vorname der vorgeschlagenen Person
    • Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten im Verband oder im DTFB-Präsidium (mit Zeiträumen)
  3. Entscheidung:
    • Das geschäftsführende Präsidium entscheidet nach Prüfung des Antrags über die Verleihung.
    • Auf Antrag des DTFB-Präsidiums können Personen mit besonderen Verdiensten durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden ernannt werden.

§3 Inkrafttreten

  1. Diese Ehrenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Geschäftsordnung außer Kraft.
  2. Änderungen und Ergänzungen sind den Verbänden des DTFB unverzüglich mitzuteilen und treten zu diesem Zeitpunkt in Kraft.

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