
Geschäftsordnung des DTFB e.V.
Stand: 18.10.2020
Inhaltsverzeichnis
- Tätigkeitsbereich – Gesamtpräsidium und Präsidium
- Tätigkeitsbereich – Geschäftsführer
- Tätigkeitsbereich – Vizepräsident Finanzen
- Anlage 1 – Detaillierte Aufgabenstellung im Präsidium
- Mitgliederversammlung – Einberufung
- Präsidiumssitzung – Einberufung
- Beschlussfähigkeit
- Sitzungsleitung
- Protokoll
- Tagungsverlauf
- Abwicklung der Tagesordnung
- Beschlussfassung
- Wahlen
- Kassenprüfer
- Inkrafttreten
§1 Tätigkeitsbereich – Gesamtpräsidium und Präsidium
- Das Gesamtpräsidium legt allgemeine Richtlinien für die Verbandsleitung fest. Das geschäftsführende Präsidium ist für die Geschäftsführung und Leitung des Verbandes verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Aufstellung der Tagesordnung für Versammlungen
- Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder
- Durchführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
- Entscheidung über die Verwendung der Mittel
- Durchführung aller notwendigen Arbeiten für die ordnungsgemäße Führung des Verbandes
- Der Präsident leitet die Präsidiumssitzungen, stellt die Tagesordnung auf und überwacht die Tätigkeiten der Präsidiumskollegen.
- Der stellvertretende Präsident unterstützt den Präsidenten und vertritt ihn im Verhinderungsfall.
§2 Tätigkeitsbereich – Geschäftsführer
- Der Geschäftsführer führt die Protokolle von Versammlungen und Sitzungen des Präsidiums.
- Die Protokolle sind vom Geschäftsführer und dem Präsidenten zu unterschreiben.
- Schriftliche Arbeiten werden nach Anweisung des Präsidenten oder dessen Vertreters erledigt.
§3 Tätigkeitsbereich – Vizepräsident Finanzen
- Der Vizepräsident Finanzen ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Führung der Verbandskasse sowie für:
- Einzug aller Einnahmen
- Mahnwesen
- Auszahlungen und Zahlungsverkehr
- Zahlungen sind nur mit seiner Unterschrift gültig.
- Außerordentliche Ausgaben bedürfen der Entscheidung des geschäftsführenden Präsidiums.
- Nach Beendigung der Tätigkeit sind alle Unterlagen ordnungsgemäß an den Nachfolger zu übergeben.
§4 Anlage 1 – Detaillierte Aufgabenstellung im Präsidium
- Die detaillierten Aufgaben sind als Anlage beigefügt.
§5 Mitgliederversammlung – Einberufung
- Mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.
- Teilnahme- und stimmberechtigt sind:
- Delegierte der Verbände und Interessensgemeinschaften
- Ehrenmitglieder (ohne Stimmrecht)
- Ehrenpräsident (stimmberechtigt)
- Die Anzahl der Delegierten richtet sich nach der Spieleranzahl der Verbände (z. B. bis zu 100 Spieler: 2 Delegierte, bis zu 200 Spieler: 3 Delegierte usw.).
- Die Stimmrechtsübertragung ist zulässig, bedarf aber einer rechtsverbindlichen Vollmacht.
- Präsidiumsmitglieder des DTFB haben jeweils eine Stimme, falls sie nicht Delegierte eines Landesverbandes sind. Dieses Stimmrecht ist nicht übertragbar.
- Die Einberufung erfolgt schriftlich mit einer Frist von mindestens 20 Tagen.
§6 Präsidiumssitzung – Einberufung
- Das Gesamtpräsidium tritt zusammen, wenn es das Verbandsinteresse erfordert oder drei Präsidiumsmitglieder dies schriftlich verlangen.
- Sitzungen können als Internet- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.
- Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher schriftlich.
§7 Beschlussfähigkeit
- Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung richtet sich nach der Satzung (§13).
- Für das Präsidium gilt:
- Beschlussfähig, wenn der Präsident oder der stellvertretende Präsident und mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
- Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen.
§8 Sitzungsleitung
- Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten oder dessen Vertreter geleitet.
- Bei Wahlen kann die Leitung für die Dauer des Wahlgangs einem Wahlausschuss übertragen werden.
§9 Protokoll
- Über den Verlauf von Versammlungen und Sitzungen ist eine Niederschrift zu fertigen.
- Das Protokoll ist vom Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben.
- Protokolle sind den Mitgliedern innerhalb einer festgelegten Frist zuzuleiten.
§10 Tagungsverlauf
- Die Sitzungen folgen parlamentarischen Grundsätzen.
- Rednerlisten werden aufgestellt, und die Redezeit kann begrenzt werden.
- Der Sitzungsleiter hat das Recht, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.
§11 Abwicklung der Tagesordnung
- Die Tagesordnungspunkte werden in der vorgesehenen Reihenfolge behandelt.
- Dringlichkeitsanträge können mit einer Zweidrittelmehrheit zugelassen werden.
§12 Beschlussfassung
- Entscheidungen erfolgen mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt.
- Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
- Personenwahlen:
- Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält.
- Ist dies im ersten Wahlgang nicht erreicht, erfolgt eine Stichwahl.
§13 Wahlen
- Wahlen erfolgen schriftlich und geheim, können aber mit qualifizierter Mehrheit auch per Handzeichen durchgeführt werden.
- Ein Wahlausschuss kann zur Durchführung der Wahlen bestellt werden.
§14 Kassenprüfer
- Zwei Kassenprüfer werden für zwei Jahre gewählt.
- Sie prüfen Buchführung, Jahresabschluss und Vermögen des Verbandes.
§15 Inkrafttreten
- Diese Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
- Änderungen und Ergänzungen sind den Verbänden des DTFB mitzuteilen.
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