Das Gesamtpräsidium legt allgemeine Richtlinien für die Verbandsleitung fest. Das geschäftsführende Präsidium ist für die Geschäftsführung und Leitung des Verbandes verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehören:
Aufstellung der Tagesordnung für Versammlungen
Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder
Durchführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
Entscheidung über die Verwendung der Mittel
Durchführung aller notwendigen Arbeiten für die ordnungsgemäße Führung des Verbandes
Der Präsident leitet die Präsidiumssitzungen, stellt die Tagesordnung auf und überwacht die Tätigkeiten der Präsidiumskollegen.
Der stellvertretende Präsident unterstützt den Präsidenten und vertritt ihn im Verhinderungsfall.
Tätigkeitsbereich – Geschäftsführer
Der Geschäftsführer führt die Protokolle von Versammlungen und Sitzungen des Präsidiums.
Die Protokolle sind vom Geschäftsführer und dem Präsidenten zu unterschreiben.
Schriftliche Arbeiten werden nach Anweisung des Präsidenten oder dessen Vertreters erledigt.
Tätigkeitsbereich – Vizepräsident Finanzen
Der Vizepräsident Finanzen ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Führung der Verbandskasse sowie für:
Einzug aller Einnahmen
Mahnwesen
Auszahlungen und Zahlungsverkehr
Zahlungen sind nur mit seiner Unterschrift gültig.
Außerordentliche Ausgaben bedürfen der Entscheidung des geschäftsführenden Präsidiums.
Nach Beendigung der Tätigkeit sind alle Unterlagen ordnungsgemäß an den Nachfolger zu übergeben.
Anlage 1 – Detaillierte Aufgabenstellung im Präsidium
Die detaillierten Aufgaben sind als Anlage beigefügt.
Mitgliederversammlung – Einberufung
Mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.
Teilnahme- und stimmberechtigt sind:
Delegierte der Verbände und Interessensgemeinschaften
Ehrenmitglieder (ohne Stimmrecht)
Ehrenpräsident (stimmberechtigt)
Die Anzahl der Delegierten richtet sich nach der Spieleranzahl der Verbände (z. B. bis zu 100 Spieler: 2 Delegierte, bis zu 200 Spieler: 3 Delegierte usw.).
Die Stimmrechtsübertragung ist zulässig, bedarf aber einer rechtsverbindlichen Vollmacht.
Präsidiumsmitglieder des DTFB haben jeweils eine Stimme, falls sie nicht Delegierte eines Landesverbandes sind. Dieses Stimmrecht ist nicht übertragbar.
Die Einberufung erfolgt schriftlich mit einer Frist von mindestens 20 Tagen.
Präsidiumssitzung – Einberufung
Das Gesamtpräsidium tritt zusammen, wenn es das Verbandsinteresse erfordert oder drei Präsidiumsmitglieder dies schriftlich verlangen.
Sitzungen können als Internet- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.
Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher schriftlich.
Beschlussfähigkeit
Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung richtet sich nach der Satzung (§13).
Für das Präsidium gilt:
Beschlussfähig, wenn der Präsident oder der stellvertretende Präsident und mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen.
Sitzungsleitung
Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten oder dessen Vertreter geleitet.
Bei Wahlen kann die Leitung für die Dauer des Wahlgangs einem Wahlausschuss übertragen werden.
Protokoll
Über den Verlauf von Versammlungen und Sitzungen ist eine Niederschrift zu fertigen.
Das Protokoll ist vom Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben.
Protokolle sind den Mitgliedern innerhalb einer festgelegten Frist zuzuleiten.
Tagungsverlauf
Die Sitzungen folgen parlamentarischen Grundsätzen.
Rednerlisten werden aufgestellt, und die Redezeit kann begrenzt werden.
Der Sitzungsleiter hat das Recht, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.
Abwicklung der Tagesordnung
Die Tagesordnungspunkte werden in der vorgesehenen Reihenfolge behandelt.
Dringlichkeitsanträge können mit einer Zweidrittelmehrheit zugelassen werden.
Beschlussfassung
Entscheidungen erfolgen mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt.
Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Personenwahlen:
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält.
Ist dies im ersten Wahlgang nicht erreicht, erfolgt eine Stichwahl.
Wahlen
Wahlen erfolgen schriftlich und geheim, können aber mit qualifizierter Mehrheit auch per Handzeichen durchgeführt werden.
Ein Wahlausschuss kann zur Durchführung der Wahlen bestellt werden.
Kassenprüfer
Zwei Kassenprüfer werden für zwei Jahre gewählt.
Sie prüfen Buchführung, Jahresabschluss und Vermögen des Verbandes.
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Änderungen und Ergänzungen sind den Verbänden des DTFB mitzuteilen.