- Der Verein führt den Namen „Deutscher Tischfussballbund e. V. (DTFB)“.
- Der Deutsche Tischfussballbund ist ein eingetragener Verein.
- Er hat seinen Sitz in 65510 Hünstetten.
- Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Satzung des DTFB e.V.
Gültiger Stand: 18.10.2020
Der Verein führt den Namen „Deutscher Tischfussballbund e. V. (DTFB)“.
Der Deutsche Tischfussballbund ist ein eingetragener Verein.
Er hat seinen Sitz in 65510 Hünstetten.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Zweck
Zweck des Deutschen Tischfussballbundes ist die Förderung des Tischfussballsports im Rahmen der Leibesübungen. Der DTFB:
- Fördert den ideellen Charakter des Sports,
- Fördert die Jugendarbeit im Bereich des Tischfussballs,
- Schafft Voraussetzungen zur Förderung des Breiten-, Freizeit- und Spitzensports,
- Vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz.
Der DTFB ist Mitglied des ITSF (International Table Soccer Federation) mit Sitz in Nantes, Frankreich.
Aufgaben
Der DTFB setzt sich für folgende Aufgaben ein:
- Organisation von Meisterschaften und Länderkämpfen.
- Zusammenarbeit mit internationalen Tischfussballorganisationen.
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Tischfussballs.
- Mitwirkung bei der Gewährung von Zuschüssen für sportliche Zwecke.
Gemeinnützigkeit
Der Deutsche Tischfussballbund e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke:
- Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen.
- Mittel des Bundes dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
- Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft besteht aus:
- Ordentlichen Mitgliedern: Landestischfussballverbände und Interessengemeinschaften.
- Korporativen Mitgliedern: Gruppen, Organisationen oder Vereine, die die Ziele des Verbandes unterstützen.
- Ehrenmitgliedern: Personen, die sich um den Tischfussballsport verdient gemacht haben.
Aufnahme
Anträge auf Mitgliedschaft sind schriftlich per Einschreiben unter Vorlage der Satzung einzureichen.
Landestischfussballverbände und Interessengemeinschaften
Regionale Zusammenschlüsse, deren Satzungen den Vorschriften des DTFB entsprechen müssen.
Mitgliedschaftsrechte und Mitgliedschaftspflichten
Rechte
- Ideelle Unterstützung durch den DTFB.
- Zweckgebundene Beteiligung an den Mitteln des Bundes.
- Nutzung der Einrichtungen des Bundes.
Pflichten
- Wahrung der Interessen des Bundes.
- Einhaltung der Satzung und Beschlüsse des DTFB.
Mitgliedsbeiträge, Kautionen und Gebühren
- Die Mitgliederversammlung setzt die Höhe der Beiträge fest.
- Beiträge sind jährlich zu zahlen.
Beendigung der Mitgliedschaft
- Austrittserklärung mit 6 Monaten Frist.
- Ausschluss bei Verstoß gegen die Satzung oder Beitragsrückstände.
Organe des Bundes
- Mitgliederversammlung
- Präsidium
- Präsidentenrunde
- Schiedsgericht
- Gremien
Mitgliederversammlung
- Findet mindestens einmal jährlich statt.
- Wählt das Präsidium und beschließt Satzungsänderungen.
Präsidium
Das Präsidium besteht aus:
- Geschäftsführendes Präsidium: Präsident, stellvertretender Präsident, Geschäftsführer, Vizepräsident Finanzen.
- Erweitertes Präsidium: Weitere Vizepräsidenten für spezielle Aufgaben.
Präsidentenrunde
Die Präsidentenrunde ist für die Ordnungen des DTFB zuständig.
Ausschüsse und Beauftragte
Das Präsidium kann Ausschüsse oder Beauftragte für spezifische Aufgaben berufen.
Sportjugend
Die Sportjugend vertritt die Interessen aller Mitglieder bis 18 Jahre. Sie entscheidet über Jugendmittel im Haushaltsplan.
Schiedsgericht
Das Schiedsgericht entscheidet über:
- Verstöße gegen DTFB-Vorschriften,
- Streitigkeiten aus Ligaspielen,
- Einsprüche gegen Entscheidungen des DTFB.
Zulässige Strafen
- Verwarnungen
- Geldstrafen bis 1.000 €
- Sperren (zeitlich oder dauerhaft)
- Punktabzüge und Spielwertungen
- Ausschlüsse
Gremien
Gremien können für spezielle Aufgaben gebildet werden. Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit.
Ordnungen
Die Ordnungen des DTFB sind:
- Spielordnung (SPO)
- Ranglistenturnierordnung (RTO)
- Geschäftsordnung (GÄO)
- Gebührenordnung (GO)
- Ehrenordnung (EO)
- Schiedsrichterordnung (SRO)
Auflösung
Der Beschluss zur Auflösung des DTFB erfordert eine Dreiviertelmehrheit in der Mitgliederversammlung.
Bei Auflösung wird das Vermögen des Vereins für gemeinnützige Zwecke verwendet.
Schadenshaftung
Die Haftung des Präsidiums ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Datenschutzerklärung
Der DTFB speichert personenbezogene Daten gemäß DSGVO und BDSG. Mitglieder haben das Recht auf:
- Auskunft über gespeicherte Daten.
- Berichtigung, Sperrung oder Löschung unzulässiger Daten.
- Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Inkrafttreten
Die Satzung wurde am 18. Oktober 2020 beschlossen und tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.