DTFB Logo Satzung des DTFB e. V.

Zuletzt geändert am: 27-04-2026

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Name, Rechtsform und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „Deutscher Tischfussballbund e. V. (DTFB)“.
  2. Der Deutsche Tischfussballbund ist ein eingetragener Verein.
  3. Er hat seinen Sitz in 65510 Hünstetten.
  4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Satzung des DTFB e.V.

Gültiger Stand: 18.10.2020


Name, Rechtsform und Sitz

Der Verein führt den Namen „Deutscher Tischfussballbund e. V. (DTFB)“.
Der Deutsche Tischfussballbund ist ein eingetragener Verein.
Er hat seinen Sitz in 65510 Hünstetten.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.


Zweck

Zweck des Deutschen Tischfussballbundes ist die Förderung des Tischfussballsports im Rahmen der Leibesübungen. Der DTFB:

Der DTFB ist Mitglied des ITSF (International Table Soccer Federation) mit Sitz in Nantes, Frankreich.


Aufgaben

Der DTFB setzt sich für folgende Aufgaben ein:

  1. Organisation von Meisterschaften und Länderkämpfen.
  2. Zusammenarbeit mit internationalen Tischfussballorganisationen.
  3. Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Tischfussballs.
  4. Mitwirkung bei der Gewährung von Zuschüssen für sportliche Zwecke.

Gemeinnützigkeit

Der Deutsche Tischfussballbund e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke:


Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft besteht aus:

  1. Ordentlichen Mitgliedern: Landestischfussballverbände und Interessengemeinschaften.
  2. Korporativen Mitgliedern: Gruppen, Organisationen oder Vereine, die die Ziele des Verbandes unterstützen.
  3. Ehrenmitgliedern: Personen, die sich um den Tischfussballsport verdient gemacht haben.

Aufnahme

Anträge auf Mitgliedschaft sind schriftlich per Einschreiben unter Vorlage der Satzung einzureichen.


Landestischfussballverbände und Interessengemeinschaften

Regionale Zusammenschlüsse, deren Satzungen den Vorschriften des DTFB entsprechen müssen.


Mitgliedschaftsrechte und Mitgliedschaftspflichten

Rechte

  1. Ideelle Unterstützung durch den DTFB.
  2. Zweckgebundene Beteiligung an den Mitteln des Bundes.
  3. Nutzung der Einrichtungen des Bundes.

Pflichten


Mitgliedsbeiträge, Kautionen und Gebühren


Beendigung der Mitgliedschaft


Organe des Bundes

  1. Mitgliederversammlung
  2. Präsidium
  3. Präsidentenrunde
  4. Schiedsgericht
  5. Gremien

Mitgliederversammlung

Präsidium

Das Präsidium besteht aus:


Präsidentenrunde

Die Präsidentenrunde ist für die Ordnungen des DTFB zuständig.


Ausschüsse und Beauftragte

Das Präsidium kann Ausschüsse oder Beauftragte für spezifische Aufgaben berufen.


Sportjugend

Die Sportjugend vertritt die Interessen aller Mitglieder bis 18 Jahre. Sie entscheidet über Jugendmittel im Haushaltsplan.


Schiedsgericht

Das Schiedsgericht entscheidet über:

Zulässige Strafen

  1. Verwarnungen
  2. Geldstrafen bis 1.000 €
  3. Sperren (zeitlich oder dauerhaft)
  4. Punktabzüge und Spielwertungen
  5. Ausschlüsse

Gremien

Gremien können für spezielle Aufgaben gebildet werden. Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit.


Ordnungen

Die Ordnungen des DTFB sind:

  1. Spielordnung (SPO)
  2. Ranglistenturnierordnung (RTO)
  3. Geschäftsordnung (GÄO)
  4. Gebührenordnung (GO)
  5. Ehrenordnung (EO)
  6. Schiedsrichterordnung (SRO)

Auflösung

Der Beschluss zur Auflösung des DTFB erfordert eine Dreiviertelmehrheit in der Mitgliederversammlung.

Bei Auflösung wird das Vermögen des Vereins für gemeinnützige Zwecke verwendet.


Schadenshaftung

Die Haftung des Präsidiums ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.


Datenschutzerklärung

Der DTFB speichert personenbezogene Daten gemäß DSGVO und BDSG. Mitglieder haben das Recht auf:

  1. Auskunft über gespeicherte Daten.
  2. Berichtigung, Sperrung oder Löschung unzulässiger Daten.
  3. Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Inkrafttreten

Die Satzung wurde am 18. Oktober 2020 beschlossen und tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

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