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Spielordnung des DTFB e.V.

Stand: 29. April 2023


Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines
  2. Organisation des Spielbetriebes
  3. Richtlinien zum Spielbetrieb
  4. Internationale Meisterschaften und Vergleiche
  5. Änderungen der Spielordnung
  6. Inkrafttreten

Allgemeines

  1. Der Spielbetrieb wird durch diese Spielordnung für alle Veranstaltungen des DTFB geregelt.
  2. Der DTFB ist Träger und Veranstalter der offiziellen Wettbewerbe, wie:
    • Bundesliga
    • Regionalliga & Relegation
    • Deutsche Meisterschaften
    • Deutsche Ranglistenturniere
    • Nationale und internationale Länderkämpfe
  3. Die Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen sind in der Spielordnung oder den jeweiligen Ausschreibungen geregelt.
  4. Zugelassene Spielgeräte sind in der Spielordnung oder den Ausschreibungen definiert.
  5. Die Gesamtleitung des Spielbetriebs liegt beim Vizepräsident Sport und DTFL des DTFB.
  6. In den Landesverbänden sind die Sportwarte für den Spielbetrieb verantwortlich.

Organisation des Spielbetriebes

1. Spielbetrieb in den Landesverbänden

1.1 Wettbewerbe der Landesverbände

  1. Die Landesverbände richten im Auftrag des DTFB regionale Einzel- und Doppelmeisterschaften als Qualifikationsturniere aus.
  2. Die Sieger dieser Turniere tragen den Titel „Meister“ in der jeweiligen Kategorie.
  3. Landesverbände veranstalten regionale Mannschafts-Ligabetriebe, die zur Qualifikation für nationale Wettbewerbe dienen.
  4. Zusätzlich können Landesverbände eigene Wettbewerbe veranstalten.

1.2 Spielordnungen der Landesverbände

  1. Die Durchführung der Wettbewerbe wird durch die Spielordnungen der Landesverbände geregelt.
  2. Die Spielordnungen dürfen nicht im Widerspruch zur Satzung und Spielordnung des DTFB stehen.
  3. Teilnahmeberechtigte Mitglieder der Landesverbände müssen an den Wettbewerben teilnehmen dürfen.
  4. Nur Spieler, die einem Landesverband angehören, dürfen an Qualifikationsturnieren für Deutsche Meisterschaften teilnehmen.
  5. Der Austragungsmodus und die Qualifikationskriterien müssen klar definiert sein.
  6. Änderungen der Spielordnungen müssen dem Vizepräsident Sport und DTFL vor Inkrafttreten mitgeteilt werden.

2. Spielbetrieb des Bundes

2.1 Wettbewerbe des DTFB

  1. Der DTFB organisiert:
    • Deutsche Einzel- und Doppelmeisterschaften
    • Mannschaftsmeisterschaften
    • Ranglistenturniere
    • Länderspiele
  2. Weitere Wettbewerbe können vom DTFB organisiert werden.

2.2 Deutsche Einzel- und Doppelmeisterschaften

  1. Die Meisterschaften finden nach Saisonende statt.
  2. Der Spielmodus wird vom Vizepräsident Sport und DTFL festgelegt.
  3. Die Sieger tragen den Titel „Deutscher Meister“ in ihrer Kategorie.

Richtlinien zum Spielbetrieb

  1. Allgemeines
    • Die Saison beginnt am 01.01. und endet am 31.12.
    • Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Präsidiums.
  2. Berechtigung zur Teilnahme
    • Einzelspieler benötigen eine gültige Spiellizenz.
    • Spiellizenzen werden durch die Landesverbände beantragt und nach Lizenztypen (A, B, C, D) unterschieden.
  3. Schiedsrichteraufgaben
    • Teilnehmer an Wettbewerben sind verpflichtet, im Bedarfsfall als Schiedsrichter zu fungieren.
  4. Spielregeln
    • Die gültigen Spielregeln der ITSF finden Anwendung.

Internationale Meisterschaften und Vergleiche

  1. Qualifikation
    • Die Teilnahme an ITSF-Wettkämpfen erfolgt basierend auf den ITSF-Regelungen.
    • Ersatzspieler werden bei Verzicht oder Fristversäumnis berufen.
  2. Nationalteams
    • Die Berufung erfolgt durch ein Gremium aus Präsident, Vizepräsident Sport und DTFL, Sportdirektor, Nationalmannschaftskoordinator und Nationalcoach.

Änderungen der Spielordnung

  1. Anträge auf Änderungen sind schriftlich einzureichen.
  2. Änderungen können durch das Präsidententreffen mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

Inkrafttreten

  1. Diese Spielordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
  2. Änderungen sind den Verbänden unverzüglich mitzuteilen.
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